G20 Untersuchung – Pflichtvorsorge bei Lärm am Arbeitsplatz
Die G20 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig gesundheitsschädlichem Lärm ausgesetzt sind. Ziel ist es, das Gehör langfristig zu schützen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Prävention einzuleiten.
Matthias Richter
Experte für Arbeitsmedizin
So läuft die G20 Untersuchung ab – einfach & digital
Mit nur wenigen Klicks zur gesetzlich vorgeschriebenen G20 Untersuchung – komplett online, flexibel und anerkannt nach DGUV. So einfach war arbeitsmedizinische Vorsorge noch nie.
Das folgende ist ein Grid-Element
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Untersuchung digital durchführen
Über das DZA Portal kannst du die Untersuchung ganz bequem auf einem Tablet oder PC (nicht via Smartphone) durchführen
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G20 Vorsorgeuntersuchung bei Lärmbelastung – gesetzlich vorgeschrieben und medizinisch sinnvoll
Die G20 Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Beschäftigte regelmäßig Lärm ausgesetzt sind. Dank moderner Telemedizin kann die arbeitsmedizinische Vorsorge heute vollständig online durchgeführt werden – schnell, datenschutzkonform und ohne Praxisbesuch.
Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm" ehem. G20 Untersuchung
Die G20 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge, wenn Beschäftigte regelmäßig gesundheitsschädlichem Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ziel ist der langfristige Schutz des Gehörs – eine besonders wichtige Maßnahme in lauten Arbeitsumgebungen wie auf Baustellen, in Werkstätten oder in der Produktion.
Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) und ArbMedVV ist die G20 Pflicht, wenn die Lärmbelastung bestimmte Grenzwerte überschreitet (z. B. Lärmexposition über 85 dB(A)) oder sogenannte Impulslärme auftreten, bei denen kurzfristig sehr hohe Lautstärken erreicht werden.
Dabei geht es nicht nur um den Gesundheitsschutz des Einzelnen, sondern auch um die Betriebssicherheit: Ein gutes Hörvermögen ist in vielen Berufen entscheidend – z. B. bei Maschinenbedienung, im Straßenverkehr oder im Team auf lauten Baustellen.
Typische Einsatzbereiche der G20 Untersuchung:
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Online G-Untersuchungen
Gewisse arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen können bereit online durchgeführt werden. Nach DGUV Vorschrift und ohne lästige Wartezeiten beim Arbeitsmediziner revolutionieren die Anbieter so die Arbeitsmedizin. Haben Sie Interesse an online G20, G25, G37 Untersuchungen?
G20 Untersuchung
Erfahre, wann die G20 Untersuchung (Lärmexposition) erforderlich ist und wie sie dem Gehörschutz dient.
G25 Untersuchung
Die G25 Untersuchung prüft die Eignung für Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten – besonders relevant für Fahrzeugführer.
G37 Untersuchung
Die G37 Untersuchung betrifft Bildschirmarbeitsplätze und hilft, gesundheitliche Belastungen bei Büroarbeit frühzeitig zu erkennen.
Häufig gestellte Fragen
Du hast Fragen zur G20 Untersuchung und möchtest genau wissen, wer sie braucht, wie sie abläuft und was dabei passiert? In unserem FAQ findest du die wichtigsten Antworten rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärmbelastung – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Was ist die G20 Untersuchung?
Die G20 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit erheblicher Lärmbelastung. Sie dient dem Schutz des Gehörs und der Früherkennung möglicher Hörschäden.
Für wen ist die G20 Untersuchung verpflichtend?
Alle Beschäftigten, die regelmäßig einem Lärmpegel über 85 dB(A) oder starkem Impulslärm ausgesetzt sind, müssen gemäß ArbMedVV an der G20 Untersuchung teilnehmen.
Wie oft muss die G20 Untersuchung durchgeführt werden?
Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Wiederholungsuntersuchungen sind in der Regel alle 3 Jahre erforderlich – ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahre.
Kann man die G20 Untersuchung auch online machen?
Ja – dank moderner Telemedizin kann die G20 Untersuchung vollständig online erfolgen, inklusive audiometrischem Hörtest. Das Zertifikat wird digital zur Verfügung gestellt.
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Im Mediapark 5, 50670 Köln
Hinweis: Der Text enthält teilweise den Begriff "Untersuchung". Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine Vorsorge- und Eignungsbeurteilung handelt. Hinweis: Die Bezeichnung „G“ stammt aus einer älteren Systematik und wird heute offiziell als „arbeitsmedizinische Vorsorge“ bezeichnet.
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