Die G20 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge, wenn Beschäftigte regelmäßig gesundheitsschädlichem Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ziel ist der langfristige Schutz des Gehörs – eine besonders wichtige Maßnahme in lauten Arbeitsumgebungen wie auf Baustellen, in Werkstätten oder in der Produktion.
Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) und ArbMedVV ist die G20 Pflicht, wenn die Lärmbelastung bestimmte Grenzwerte überschreitet (z. B. Lärmexposition über 85 dB(A)) oder sogenannte Impulslärme auftreten, bei denen kurzfristig sehr hohe Lautstärken erreicht werden.
Dabei geht es nicht nur um den Gesundheitsschutz des Einzelnen, sondern auch um die Betriebssicherheit: Ein gutes Hörvermögen ist in vielen Berufen entscheidend – z. B. bei Maschinenbedienung, im Straßenverkehr oder im Team auf lauten Baustellen.
Typische Einsatzbereiche der G20 Untersuchung: